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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

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1. Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artist & Hairstylist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Martina Heimbach genannt Göthe und ihrem Auftraggeber zu Stande.

 

2. Optionen/Reservierungen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Make-up Artisten & Hairstylisten zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt. 

 

3. Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up Artist & Hairstylist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung zu festgelegtem Termin dar. Die Festbuchung erfolgt durch einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag, der vom Auftraggeber unterschrieben an den Make-up Artisten  zurück gesendet wird. Der Make-up Artist versendet daraufhin die Auftragsbestätigung per Email, der Termin gilt ab diesem Zeitpunkt als fest gebucht.

 

Im Falle einer Festbuchung steht dem Make-up Artist & Hairstylist das vereinbarte Honorar auch dann ganz oder teilweise zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up Artist & Hairstylist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird oder werden kann (Siehe Punkt Stornierung /Ausfallhonorar). Der Honoraranspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber die Festbuchung bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt gegenüber dem Make-up Artist & Hairstylist schriftlich absagt. Bei Brautstylings gilt eine andere Regelung (siehe Punkt Stornierung/Ausfallhonorar).

 

Der Make-up Artist & Hairstylist kann für die angebotenen Dienstleistungen, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage 
(8,5 Stunden inklusive 30 Minuten Pause) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart.  Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare (Netto) werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz für jede weitere angefangene Stunde beträgt 15 % des Ganztageshonorars.

 

Bei Privatkunden behält es sich der Make-up Artist & Hairstylist vor, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Honorars zu verlangen. Sobald die Anzahlung geleistet wurde, ist der Termin fest gebucht.

 

4. Fremd- & Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, Leihgebühren, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Make-up Artisten nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make-up Artist zu zahlen. Ansonsten ist der Make-up Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-up Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

5. Anreise & Fahrtkosten

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. 

Generell gilt, falls nicht anders vereinbart, werden bei eigener Anreise Fahrtkosten mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und anfallende Parkkosten berechnet. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn wird das Ticket in Höhe der 2. Klasse berechnet.

 

6. Rechnung, Zahlung & Verzug

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anderes auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen, ab Rechnungsdatum, zu zahlen. Skonto und sonstige Abzüge werden nicht gewährt.  Bei Dienstleistungen für Privatkunden ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt bzw. Erbringung der Leistung bar zu bezahlen. 

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

7. Honorar

Das Honorar des Make-up Artisten & Hairstylisten deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaiger entstandener Fremd- und Nebenkosten beim Make-up Artist & Hairstylist ist jegliche Nutzung zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte, an den unter Mitwirkung des Make-up Artisten & Hairstylisten entstandenen Arbeiten/ Ergebnisse der vertraglich erbrachten Leistung des Make-up Artisten unzulässig. Die Rechte der Nutzung werden erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.

 

8. Stornierung & Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund und schriftlich möglich. 

Annulliert der Auftraggeber den Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass der Make-up Artist & Hairstylisten dies zu vertreten hat, steht dem Make-up Artist & Hairstylist das vereinbarte Honorar vollständig sowie die bis dahin angefallenen Fremd- und Nebenkosten zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Vorbereitung und Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. 

Eine Stornierung einer Festbuchung ist bis zu zwei Wochen vor dem Auftragstermin kostenlos möglich. Danach gelten die folgenden Stornobedingungen 

Bei einer Absage der Festbuchung durch den Auftraggeber innerhalb 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von:

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  • bis 7 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 30% des vereinbarten Honorars 

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  • bis 3 Tage vor dem Leistungszeitpunkt, 70% des vereinbarten Honorars 

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  • bis 1 Tag vor dem Leistungszeitpunkt, 100% des vereinbarten Honorars 

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Brautstyling-Buchungen:

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  • Bei Stornierung (ab der Festbuchung) wird die Anzahlung einbehalten

 

  • Bei Stornierung 3 Monate vor dem Hochzeitstermin werden 50% des Gesamtbetrages fällig 

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  • Bei Stornierung 2 Monate vor dem Hochzeitstermin wird 75% des Gesamtbetrages fällig

 

  • Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor dem Probe-/Hochzeitstermin werden 100% des Gesamtbetrages fällig

 

Der Make-up Artist & Hairstylist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrecht erhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Make-up Artisten & Hairstylisten in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. 

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarte Honorare des Make-up Artisten & Hairstylisten zu entrichten.  

Der Stornobetrag ist mit Bestätigung der Storno durch den Make-up Artisten & Hairstylisten innerhalb von 8 Tagen fällig. 

 

Der Make-up Artist & Hairstylist ist jederzeit berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise ohne Vorankündigung einzustellen.

 

Sollte der Make-up Artist & Hairstylist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-up Artist & Hairstylist in diesem Falle nicht. 

Brautstyling: In diesem Fall wird die Anzahlung für den bereits geleisteten Probetermin einbehalten. Der restliche Betrag verfällt, aufgrund nicht geleisteter Restdienstleistung oder wird, wenn bereits vollständig bezahlt, zurückerstattet.

 

9. Testshootings, Layout & Freie Arbeit

Test-, Layoutaufnahmen und Freie Arbeiten müssen vom Auftraggeber im Voraus dem Make-up Artist & Hairstylist mitgeteilt und zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sein. Leistungen des Make-up Artisten im Rahmen eines Testshooting, -dreh, Layoutaufnahmen oder Freien Arbeiten dürfen ausschließlich nur zu Test- und Layoutzwecken genutzt werden.  

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Make-up Artisten & Hairstylisten dürfen die bei Test-, Layoutaufnahmen und Freien Arbeiten entstandene Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artisten & Hairstylisten gesondert zu vergüten.  

Für Testaufnahmen und Freie Arbeiten fällt kein oder nur ein sehr geringes Honorar an. Werden jedoch diese Arbeiten/ Ergebnisse später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken, Veröffentlichungen oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet, steht dem Make-up Artist & Hairstylist ein angemessenes Honorar für seine Mitwirkung zu. Sofern der Make-up Artist & Hairstylist an einem Layoutshooting mitwirkt und er für seine Mitwirkung nur ein übliches verringertes Layoutshootinghonorar erhalten hat, die während des Shootings hergestellten Fotografien etc. allerdings nachträglich über den Layoutzweck hinausgehend verwertet werden (z.B. für den Fall, dass das Layoutfoto im Rahmen einer Werbekampagne genutzt wird), steht dem Make-up Artist & Hairstylist ebenfalls ein angemessenes Honorar für seine Mitwirkung zu.  Die Angemessenheit des Honorars für die Weiterverwertung von Tests, Layoutaufnahmen und Freien Arbeite orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Honorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. 

 

10. Haftung 

Es ist Aufgabe des Auftragsgebers den Make-up Artist & Hairstylist über eventuelle Make-up Allergien von sich selbst oder gebuchten Modellen aufzuklären.  Schadensersatzansprüche sind daher ausgeschlossen. 

Der Make-up Artist & Hairstylist haftet bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässige dem Dritten zugefügten Personen-, Körper- und Sachschäden oder für vorsätzliches Handeln

 

11. Reklamation & Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während der Film- oder Fotoaufnahmen anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Make-up Artist & Hairstylist zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei den Film- oder Fotoaufnahmen anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In solch einem Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen durch den Auftraggeber müssen unverzüglich bzw. während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel erfolgen, um den Make-up Artist & Hairstylist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Auftraggebers einzuwirken. Andernfalls gilt die jeweils durch den Make-up Artist & Hairstylist erbrachte Leistung im Hinblick auf offensichtliche Mängel als vertragsmäßig erbracht.

 

12. Namensnennung und Verwendung von Bildmaterial

Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Make-up Artist & Hairstylist für seine erbrachte Leistung an dem Auftrag Fotografien und/ oder Filmmaterial grundsätzlich in bearbeiteter Form zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert dem Make-up Artist zu zusenden. Der Make-up Artist & Hairstylist ist berechtigt die Fotografien und Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Leistung erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Make-up Artist & Hairstylist einverstanden ist/sind.

 

Der Make-up Artist & Hairstylist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshooting, Freien Arbeiten und Editorials) als Make-up Artist & Hairstylist mit Vor- und Zuname genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt diese Umsetzung dieser Regelung in seinen Verträgen mit Dritter sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make-up Artisten & Hairstylisten zu zahlen.

 

13. Verjährung

Sämtliche vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Make-up Artist & Hairstylisten verjähren, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Leistung. Unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.  

Im Falle der Vermietung oder Leihe von Requisiten durch den Make-up Artist & Hairstylist verjähren mögliche Ansprüche des Auftraggebers bereits innerhalb von sechs Monaten. 

 

14. Versicherungen

Requisiten sind vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust etc. zu versichern. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden sowie eine evtl. Personenausfall- und/oder Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen.

 

 

15. Urheber & Rechteübertragung

Der Make-up Artist & Hairstylist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte und behält sich diese Rechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. vor. Diese Arbeitsproben des Make-up Artisten & Hairstylisten dürfen ohne vorherige Genehmigung durch den Make-up Artist & Hairstylist nicht vervielfältigt und an Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Die Arbeitsproben sind zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftraggeber haftet für die Beschädigung und den Verlust der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsproben. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Make-up Artisten & Hairstylisten, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw.

 

entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Make-up Artist & Hairstylist kann keine Garantie dahingehend übernehmen, dass die Requisiten, wie sie sich aus einem so genannten „Requisitencasting“, d.h. der in Auftrag gegebenen Erstellung einer Auswahl von Requisiten ergeben, zum vorgesehenen Produktionstermin bzw. -zeitraum auch tatsächlich verfügbar sind. Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr und Kosten die ihm überreichten Requisiten unverzüglich nach ihrer Verwendung an den Makeup Artist & Hairstylist oder an die vom Make-up Artist & Hairstylist benannte Person/ Firma zu übergeben. Geschieht dies nicht, hat der Auftraggeber den dadurch möglicherweise entstehenden Schaden zu ersetzen. Gehen die Requisiten unter, werden beschädigt oder können die Requisiten aus sonstigen Gründen nicht zurückgegeben werden, ohne dass der Make-up Artist & Hairstylist dies grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, wird der Auftraggeber die Wiederbeschaffungskosten ersetzen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nichts anderes vereinbart ist, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Der Make-up Artist & Hairstylist haftet nicht für während des Transportes und der Durchführung des Auftrags entstandene Schäden an Requisiten, die ihm von Dritten zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Schäden nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Make-up Artisten & Hairstylisten oder etwaige eingeschalteter Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Gefahr für den zufälligen Untergang und die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald die zu liefernde Requisiten an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Transport vom Make-up Artist & Hairstylist selbst durchgeführt wird. Geht das Werk unter, ohne dass der Make-up Artist & Hairstylist dies zu vertreten hat, bleibt sein Honoraranspruch davon unberührt. 

 

Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung der Arbeiten/ Ergebnisse, auch im Falle von Test-, Layoutaufnahmen und Freien Arbeiten ohne vorherige Zahlung eines angemessenen Honorars, wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen Tageshonorars fällig.

 

16. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, vor Behandlungsbegin den Make-up Artist & Hairstylist über bestehende Krankheitsbilder oder Allergien/Unverträglichkeiten in Kenntnis zu setzen, die einer Behandlung entgegenstehen. Daher wird um wahrheitsgemäße Angaben gebeten. Sollten dem Make-up Artist & Hairstylist diese verschwiegen bleiben, wird für eventuelle Schäden jeglicher Art keine Haftung übernommen. Eine Reklamation ist hiermit ausgeschlossen. 

 

17. Datenschutz / Fotos
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Eine Speicherung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Ausführung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt. Werden während des Stylings Fotos gemacht, um den Stylingprozess des Kunden fotografisch festzuhalten, bzw. zu verfolgen, darf der Make-up & Hairstylist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden zu Werbe- und/ oder Demonstrationszwecken verwenden. Die Einwilligung zur Speicherung und zweckgerichteten Verarbeitung seiner Daten und Bilder kann der Kunde jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail widerrufen.

 

18. Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artist & Hairstylist.

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